I. Sitz der Gütestelle
Wilhelmstr. 4, 71254 Ditzingen
II. Zuständigkeit
Eine
staatlich anerkannte Gütestelle ist ein Organ der Rechtspflege zur
außergerichtlichen Beilegung von Konflikten. Es bietet den Parteien in
zivilrechtlichen Streitigkeiten die Möglichkeit, ihren Konflikt schnell
und meist kostengünstig auf außergerichtlichem Wege beizulegen.
III. Vorteile des Güteverfahrens
Gerichtsprozesse
binden wertvolle Arbeitskraft und Arbeitszeit. Sie stellen ein hohes
Kostenrisiko dar und sind ungewiss in ihrem Ausgang. Zudem bedeuten Sie
oft das Ende von Geschäftsbeziehungen und/oder das Ende von
persönlicher Bindungen. Die Durchführung eines außergerichtlichen
Güteverfahrens bietet Ihnen darüber hinaus folgende Vorteile:
-
Verjährungshemmende Maßnahme
Bereits
der Eingang eines Güteantrages bei meiner Gütestelle in Stuttgart
hemmt gemäß § 204 Abs.1 Nr.4 BGB die Verjährung des geltend gemachten
Anspruchs. Für die unkomplizierte Antragstellung erhalten Sie das
Antragsformular siehe unten.
-
Vollstreckungstitel
Aus
einem Vergleich, den Sie im Rahmen der Güteverhandlung schließen, kann
gemäß § 794 Abs.1 Nr.1 ZPO die Zwangsvollstreckung veranlasst werden.
Sie werden vom Urkundsbeamten des Amtsgerichtes, in dem die Gütestelle
ihren Sitz hat, auf Antrag mit einer Vollstreckungsklausel versehen.
Lehnt
der Antragsgegner die Durchführung eines Güteverfahrens ab, so endet
die Hemmung der Verjährung erst 6 Monate nach Beendigung des
Verfahrens, § 204 Abs. 2 S.1 BGB. Der Antragsteller gewinnt somit
ausreichend Zeit, um die gerichtliche Geltendmachung seiner Ansprüche
vorzubereiten.
IV. Verfahren und Aufgabe Gütestelle
Das
Verfahren wird seitens der Gütestelle gemäß den Bestimmungen der
Verfahrensordnung geleitet. Ziel des Verfahrens ist eine gütliche
Einigung der Parteien.
Aufgaben der Gütestelle
-
die Übersendung des Antrags an die Gegenpartei
-
die
Ladung der Parteien zur Güteverhandlung in die Büroräume der
Schlichtungsperson (Mediator) oder an einen von ihr zu bestimmenden Ort
-
die Durchführung der Güteverhandlung und des Einigungsversuchs
-
die Protokollierung einer Vereinbarung
-
die Ausstellung einer Bescheinigung über einen erfolglosen Einigungsversuch
- bei dessen Scheitern im Verfahren
- oder wenn das beantragte Schlichtungsverfahren nicht durchgeführt worden ist
-
Erteilung von Abschriften des Protokolls
Das
Güteverfahren wird, unter Berücksichtigung der Verfahrensordnung ,
regelmäßig in Form einer Mediation durchgeführt. Die Grundsätze des
Verfahrens sind hierbei:
-
unabhängig vom Streitwert und Rechtsgebiet
-
absolute Vertraulichkeit und Diskretion
-
nicht öffentliche Verhandlungen
-
Selbstbestimmtheit der Prozessparteien
-
Allparteilichkeit und Neutralität des Mediators
-
Planbare und vorhersehbare Kosten
Die Hinzuziehung eines Rechtsbeistands zu den Verhandlungen ist möglich.
V. Kosten des Verfahrens
Die Gütestelle erhält für ihre Tätigkeit ein Stunden-Honorar, welches in der Verfahrensordnung (§ 11) festgelegt ist.
VI. Verfahrensordnung / Antragsformular
Die
Tätigkeit der Gütestelle liegt die durch das Landgericht Stuttgart
genehmigte Verfahrensordnung zu Grunde. Sie gibt detailliert Auskunft
über die Einleitung, das Verfahren, den Verlauf sowie über die
Beendigung. Verfahrensordnung [PDF 105 KB].
Um Ihnen die Beantragung des Verfahrens zu erleichtern, steht Ihnen einen Antragsformular im pdf-Format zur Verfügung.
Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens [PDF 59 KB].
Wie kommt ein Gütestellenverfahren in Gang? Wer muss dafür was tun?
Eine
Partei (Antragsteller) muss einen Antrag stellen, indem sie den
Konfliktgegenstand und die Gegenseite (Antragsgegner) benennt. Der
Antrag wird per Fax, oder Post an die Gütestelle geschickt. Bei dem
Antrag ist die für die Zustellung erforderliche Anzahl von Abschriften
beizufügen.
Der Antrag wird,
nachdem die Antragsgebühr bezahlt wurde, dem Antragsgegner mit einem
Terminvorschlag für die Güteverhandlung zugestellt. Man kann in der
Regel damit rechnen, dass das erste Einigungsgespräch nach ca. 2 Wochen
stattfindet.
Insbesondere die
Möglichkeit, den im Güteverfahren abschliessenden Vergleich als
Vollstreckungstitel auszugestalten, kann für die Parteien einen Anreiz
bieten, alternativ zu einem langwierigen Gerichtsverfahren sich für
das Güteverfahren einer Gütestelle zu entscheiden. Mit diesem
vollstreckbaren Titel kann dann der Gerichtsvollzieher beispielsweise
mit einer Pfändung beauftragt werden.
Die inhaltliche Gestaltung
einer möglichen Einigung obliegt allein den Parteien und ihren
anwaltlichen Vertretern. Da sich die Parteien die Verfahrenskosten in
der Regel hälftig teilen und das Güteverfahren auf eine zügige
Erledigung abzielt, verursacht das Güteverfahren unter Umständen nur
einen Bruchteil der Kosten eines Gerichtsverfahrens.
Entscheiden
auch Sie sich für die clevere und kostengünstige Lösung Ihres
Konflikts und profitieren Sie von den hohen Erfolgsquoten.